Verantworticher
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PiXX for you
Inh.
René Weiss
An der Alten AWG 21
08294 Lößnitz
St.Nr.: 218/286/07399
Finanzamt Schwarzenberg
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René Weiss
Friedrich-Ebert-Strasse 23
35394 Gießen
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AGB Fotografie
Neue Allgemeine Geschäftsbedingungen / AGB des Fotografen
(Bundesanzeiger Nr. 88 vom 15. Mai 2002 – Seite 10.436)
I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie
gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten
Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt
wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos,
elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)
II. Urheberrecht
1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des
Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den
eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern nicht
ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache
Nutzungsrecht übertragen.
Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars
an den Fotografen.
5. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu
vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte
übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes
vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine
Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
7. Die Negative verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Negative an den
Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz
oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet;
Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und
Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber
Endverbrauchern weist der Fotograf die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus.
2. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der
Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in
Worten: dreißig)
Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung
begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer
nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder
Eigentum des Fotografen.
4. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen
hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich
der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion
Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den
Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
IV. Haftung
1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit
wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine
Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus
der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen
durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an
Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays,
Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart
wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Der Fotograf verwahrt die Negative sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht
verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative nach drei Jahren seit Beendigung des
Auftrags zu vernichten. Vor der Vernichtung benachrichtigt er den Auftraggeber und
bietet ihm die Negative zum Kauf an.
3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur
im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf
Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und
durch wen die Rücksendung erfolgt.
V. Nebenpflichten
1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen
Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen
die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung
und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser
Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur
Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt
der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach
zwei Werktagen ab, ist der Fotograf berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu
berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des
Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des
Auftraggebers.
VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
1. Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat
der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach
Zugang – wenn keine längere Zeit vereinbart wurde - auf eigene Kosten und Gefahr
zurücksenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann der Fotograf, sofern
er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.
2. Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber Bilder aus seinem Archiv, so hat der
Auftraggeber die nicht ausgewählten Bilder innerhalb eines Monats nach Zugang
beim Auftraggeber, die ausgewählten innerhalb eines Monats nach Verwendung
zurückzuschicken. Kommt der Auftraggeber mit der Rücksendung in Verzug, kann
der Fotograf eine Blockierungsgebühr von 1 (in Worten: ein) Euro pro Tag und Bild
verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht
entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Bei Verlust oder Beschädigung, die eine weitere Verwendung der Bilder ausschließt, kann der
Fotograf Schadenersatz verlangen. Der Schadenersatz beträgt mindestens 1000 (in
Worten: eintausend) Euro für jedes Original und 200 (in Worten: zweihundert) Euro
für jedes Duplikat, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht
entstanden oder niedriger ist, als die Schadenspauschale. Die Geltendmachung
eines höheren Schadens bleibt dem Fotografen vorbehalten.
3. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die
der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das
Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist
ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den
vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist,
dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit
des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend
machen.
4. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom
Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
VII. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers
können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des
Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
VIII. Digitale Fotografie
1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des
Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen
Zustimmung des Fotografen.
2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung
und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
IX. Bildbearbeitung
1. Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und
Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen.
Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation
ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten
Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen digital so zu
speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bilddaten
elektronisch verknüpft wird.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so
vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe
auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder
öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar
und eindeutig identifizierbar ist.
4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der
elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen
solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die
auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
X. Nutzung und Verbreitung
1. Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet und in Intranets, in
Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen
Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem
Fotografen und dem Auftraggeber gestattet.
2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf
Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder
zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen
schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf
elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen
Zustimmung des Fotografen.
4. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den
Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart
wurde.
5. Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien und
Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
6. Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur
Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen
verändert werden.
7. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online
und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der
Auftragnehmer bestimmen.
XI. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des
Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide
Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als
Gerichtsstand vereinbart.
AGB Design
1. Uhrheberschutz und Nutzungsrechte
1.1. Regelfall: das Auftragswerk
Der PiXX for you erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag (Auftragswerk). Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten Vorschriften des Werksvertragsrechtes und des Urheberrechtsgesetzes.
Ausnahmefall: das Angebotswerk
Das Merkmal des Angebotswerkes besteht darin, daß es inhaltlich auf einen bestimmten Verwerter und dessen Produkte ausgerichtet ist und daß es der Urheber aus eigenem Antrieb in der Absicht geschaffen hat, es Verwertern zur Nutzung anzubieten. Bei der Übernahme des Angebotswerkes zur Nutzung kommt ein Lizenzvertrag zustande. Die Aufforderung eines Verwerters and den Urheber, das Angebotswerk umzuarbeiten oder zu ergänzen, löst einen ergänzenden Werkvertrag aus. Angebotswerke haben begrenzte Bedeutung in den Bereichen Textildesign und verwandte Gebiete, Fotodesign und Pressezeichnung, wo sie aufgrund der Verwertungsmöglichkeiten traditionell üblich und von den Urhebern und Verwertern anerkannt sind. In allen anderen Fällen ist eine kostenlose Vorlage von Entwürfen ausgeschlossen; Ausnahmen hiervon bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.
1.2. Die Arbeiten (Entwürfe und Werkzeichnungen) des Designers sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrecht geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
1.3. Ohne Zustimmung des Designers dürfen seine Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnungen weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen des Werkes ist unzulässig.
1.4. Die Werke des Designers dürfen nur in der vereinbarten Nutzungsart, zu dem vereinbarten Zweck in dem vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber bzw. Verwerter mit der Zahlung des Regelhonorars.
1.5. Wiederholungen (z.B. Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung des Designers.
1.6. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung des Designers.
1.7. Über den Umfang der Nutzung steht dem Designer ein Auskunftsanspruch zu.
2. Honorar
2.1. Entwurf und Werkzeichnung sowie die Einräumung des Nutzungsrechtes bilden eine einheitliche Leistung.
Für diese Leistung berechnet der Designer:
- das Regelhonorar für die genutzte Entwurfsarbeit
- das Werkzeichnungshonorar
2.2. Übt der Auftraggeber seine Nutzungsoption nicht aus und werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, berechnet der Designer ein Abschlagshonorar.
2.3. Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen ist nicht berufsüblich.
2.4. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen haben keinen Einfluß auf das Honorar; sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, daß sie ausdrücklich vereinbart worden sind.
2.5. Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten fällig; sie sind ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teils fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann der Designer Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.
2.6. Honorare sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten sind.
3. Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten
3.1. Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (Manusskriptstudium, Produktionsüberwachnung u.a.) werden nach Zeitaufwand gesondert abgerechnet.
3.2. Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende Nebenkosten (z.B. für Modelle, Zwischenproduktionen, Layoutsatz) sind zu erstatten.
3.3. Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber bzw. dem Verwerter zwecks Durchführung des Auftrags oder der Nutzung erforderlich sind, werden Kosten und Spesen berechnet.
3.4. Die Vergabe von kreativen Fremdleistungen (z.B. Fotoaufnahmen, Modelle) oder die Vergabe von Fremdleistungen (z.B. Lithografie, Druckausführung, Versand) nimmt der Designer nur aufgrund einer mit dem Auftraggeber bzw. Verwerter getroffenen Vereinbarung in dessen Namen und auf dessen Rechnung vor.
3.5. Soweit der Designer auf Veranlassung des Auftraggebers bzw. Verwerters Fremdleistungen im eigenen Namen vergibt, stellt der Auftraggeber bzw. Verwerter den Designer von hierraus resultierenden Verbindlichkeiten frei.
3.6. Die Vergütung von Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten sind.
4. Eigentumsvorbehalt und Versendungsgefahr
4.1. An den Arbeiten des Designers werden Nutzungsrechte eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen.
4.2. Die Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt an den Designer zurückzugeben, sofern nicht ausdrücklich eine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde.
4.3. Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des Auftragebers bzw. Verwerters.
5. Korrektur und Produktionsüberwachung
5.1. Vor Produktionsbeginn sind dem Designer Korrekturmuster vorzulegen.
5.2. Die Produktion wird vom Designer nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung überwacht. Besteht eine solche Vereinbarung, so ist er ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen.
6. Haftung
6.1. Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit seiner Arbeit wird vom Designer nicht übernommen; gleiches gilt für die Schutzfähigkeit.
6.2. Der Auftraggeber bzw. Verwerter übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.
6.3. Soweit der Designer auf Veranlassung des Auftraggebers bzw. Verwerters Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet er nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.
6.4. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber bzw. Verwerter. Delegiert der Auftraggeber bzw. Verwerter im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an den Designer, stellt er ihn von der Haftung frei.
6.5. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist eine Haftung des Designers nicht ausgeschlossen.
7. Belegexemplare
Von vervielfältigten Werken sind dem Designer mindestens 10 ungefaltete Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen, die er auch im Rahmen seiner Eigenwerbung verwenden darf.
8. Gestaltungsfreieheit
8.1. Für den Designer besteht im Rahmen des Auftrages Gestaltungsfreiheit.
8.2. Die dem Designer überlassenen Vorlagen (z.B. Texte, Fotos, Muster) werden unter der Vorraussetzung verwendet, daß der Auftraggeber bzw. Verwerter zur Verwendung berechtigt ist.
9. Erfüllungsort
Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz des Designers.
10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer voranstehender Bestimmungen läßt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht.
AGB Internet
§ 1 Geltungsbereich
(1.) Die Firma PiXX for you ( im folgenden Auftragnehmer genannt ) erbringt ihre Angebote und Dienstleistungen für den jeweiligen Vertragspartner ( im folgenden Kunde genannt ) ausschließlich auf Grund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(2.) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen am Firmensitz von PiXX for you zur Einsicht bereit. Auf Wunsch sind die AGBs in schriftlicher Form vom Auftragnehmer erhältlich. Zusätzlich sind sie online auf der Homepage des Auftragnehmers abrufbar. Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift im Rahmen eines Software- oder Leasingvertrages, das er in zumutbarer Weise Gelegenheit hatte, von deren Inhalt Kenntnis zu nehmen. Durch seine Unterschrift erkennt er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als gültige Vertragsgrundlage an.
(3.) Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden per Brief oder Email mitgeteilt. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich kündigen, sofern der Auftragnehmer die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Ungunsten des Kunden ändert. Der Auftragnehmer weist den Kunden auf dieses Kündigungsrecht hin. Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, wird die Änderung mit Ablauf dieses Monats wirksam.
(4.) Durch anderweitige einzelvertragliche Regelungen zwischen Auftragnehmer und dem Kunden treten die entsprechenden Vereinbarungen in den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen außer Kraft.
§ 2 Allgemeines
(1.) Der Auftragnehmer, erbringt selbst oder durch Dritte Leistungen nach näherer Maßgabe des jeweiligen vereinbarten Leistungsangebots. Alle diese Leistungen werden auf Grundlage dieser AGB ausgeführt (Ausnahmen unter Abs. 2.). Die Leistungen umfassen im allgemeinen die Erstellung von Unternehmens - Präsentationen für das World Wide Web und die Speicherung dieser Informationen auf Webservern zur Veröffentlichung im weltweiten Computer - Kommunikationsnetz Internet. Sollten die vereinbarten Leistungen die Lieferung von Software mit einbeziehen, gelten dafür zusätzlich die jeweiligen Softwarevertrags- und Lizenz-Bedingungen.
(2.) Bei der Bereitstellung von Plattenspeicher auf Webservern darf der Auftragnehmer die Leistungen von Dritten erbringen lassen, dabei ist der Auftragnehmer an die AGB des jeweiligen Providers gebunden. Der Auftraggeber wird vor Vertragsabschluß über diese Bedingungen informiert.
(3.) Vereinbarte Termine werden durch den Auftragnehmer möglichst eingehalten, sind jedoch freibleibend. Ansprüche wegen Verzugs kann der Auftraggeber nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist geltend machen. Nicht vorhersehbare Störungen im Geschäftsbetrieb des Auftragnehmers oder eines beauftragten Providers, insbesondere höhere Gewalt, technische Störungen bzw. Ausfälle und Projektleiterausfälle, verschieben die vereinbarten Termine entsprechend.
§ 3 Präsentations-Inhalte
(1.) Der Auftragnehmer erstellt die Internet-Präsentation nach Vorgabe des Auftraggebers und ist daher nicht für den Inhalt verantwortlich. Der Auftraggeber versichert ausdrücklich, daß die von Ihm bereitgestellten oder nach seinen Informationen erstellten Inhalte weder gegen deutsches noch gegen sein hiervon gegebenenfalls abweichendes Heimatrecht, insbesondere Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht, verstoßen. Für den Auftragnehmer besteht keine Prüfungspflicht. Der Auftragnehmer behält sich vor, Seiten, die inhaltlich bedenklich erscheinen, von einer Speicherung auf einem Server auszunehmen und damit nicht zu Veröffentlichung freizugeben. Von Eratzansprüchen Dritter, die auf unzulässige Inhalte auf Webseiten des Auftraggebers beruhen, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer hiermit frei.
(2.) Der Auftragnehmer behält sich vor, innerhalb der Webseiten-Gestaltung, vorgegebene Inhalte (Bilder, Grafiken, Schriftarten, Textstrukturen) dahingehend zu verändern bzw. zu korrigieren, daß eine optimale Darstellung ermöglicht wird. Änderung am Layout, an Textinhalten und an der Gesamtgestaltung bzw. -struktur sowie die Verwendung anderer Bilder oder Grafiken werden nur in Absprache mit dem Auftraggeber vorgenommen.
(3.) Die Vertragsgegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragsnehmers.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1.) Die Preise des Auftragnehmers sind Nettopreise, es wird die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer (derzeit 19%) erhoben.
(2.) Alle Zahlungen sind nach Rechnungserhalt innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu leisten, sofern nicht abweichende schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden. Alle monatlich in Rechnung gestellten Leistungen werden jährlich im voraus berechnet. Für den Fall, daß der Kunde seine Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig erfüllt, schuldet er vom Fälligkeitszeitpunkt an zusätzlich Zinsen in Höhe von 10% jährlich.
(3.) Werden dem Auftragnehmer nach Abschluss des Vertrags Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit einschränken, so kann der Auftragnehmer Sicherheiten verlangen. Kommt der Auftraggeber diesem Verlangen innerhalb von 3 Wochen nicht nach, so ist der Auftragnehmer zur Einstellung der vereinbarten Leistungen und zum Vertragsrücktritt berechtigt.
(4.) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Preise nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von drei Monaten zu erhöhen. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu dem Termin zu kündigen, an dem die Preisänderung wirksam wird, wenn die Preisanhebung über die allgemeine Preissteigerung wesentlich hinausgeht. Vorausgezahlte Beträge für noch nicht erbrachte Leistungen erhält der Auftraggeber umgehend zurückerstattet.
(5.) Diese Zahlungsbedingungen gelten unabhängig von Änderungs-, Ergänzungs- und Nachbesserungs- wünschen des Kunden.
(6.) Ein Zahlungsverzug des Kunden berechtigt den Auftragnehmer zur Leistungsunterbrechung oder Einstellung.
§ 5 Vertragszeit und Kündigung
(1.) Sofern die Laufzeit von Verträgen nicht schriftlich festgelegt ist, gelten die Vereinbarungen auf unbestimmte Zeit.
(2.) Unbefristete Verträge können von jedem Vertragsteil mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Vorausgezahlte Beträge für noch nicht erbrachte Leistungen werden dem Auftraggeber umgehend zurückerstattet. Erbrachte und bereits bezahlte Leistungen (Web-Seiten, Domain) bleiben nach der Kündigung im Besitz des Auftraggebers. Ebenso erhält der Auftraggeber die, von Ihm zur Verfügung gestellten Informationen und Materialien zurück.
§ 6 Abnahme
Der Kunde wird die Leistungen unverzüglich abnehmen, sobald die Abnahmebereitschaft mitteilt.
Die Leistungen gelten als abgenommen, wenn PiXX for you die Abnahmebereitschaft unter Hinweis auf die Bedeutung des Unterbleibens der Abnahmeerklärung mitgeteilt hat
a) und der Kunde daraufhin nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei der geforderten sorgfältigen Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens jedoch nach 20 Werktagen, die Abnahme erklärt oder unter Angabe von nach Kräften zu detaillierenden Mängeln verweigert,
b) oder der Kunde die Webseiten oder Teile davon ohne weitere Prüfung für Dritte zugänglich ins Netz stellt oder PiXX for you damit beauftragt, soweit die Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen Mangel der von PiXX for you erbrachten Leistungen beruht.
Wird die Abnahmebereitschaft nicht mitgeteilt, so gilt anstelle des Zeitpunktes der Mitteilung der Zeitpunkt, zu dem der Kunde billigerweise von den Leistungen hätte Kenntnis nehmen müssen.
§ 7 Sonstiges
(1.) Der Auftragnehmer ist berechtigt den Namen des Auftraggebers und die vom Auftragnehmer für den Auftraggeber erstellte Web-Präsenz als Referenz anzugeben und damit zu werben, sofern der Auftraggeber dies nicht ausdrücklich ablehnt.
(2.) Haftungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, sie basieren auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
(3.) Schadenersatzansprüche des Kunden sind, soweit in anderen Bedingungen nicht ausdrücklich begrenzt oder ausgeschlossen, nur für den unmittelbaren Schaden bis zur Höhe des ursprünglichen Web-Präsenzpreises zulässig. Die Haftung und der Ersatz von Folgeschäden sind ausgeschlossen.
(4.) Gegenansprüche kann der Kunde nur dann zur Aufrechnung bringen, wenn sie rechtskräftig entschieden oder unbestritten sind. Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen.
(5.) Zur Vermeidung von Schäden und Folgeschäden obliegt dem Kunden eine ständige Kontroll- und Sicherungspflicht. Neben laufenden Stichprobenkontrollen der verarbeiteten Daten und täglicher Sicherung sind zusätzliche Wochen- und Monatsdatensicherungen durchzuführen.
(6.) Der Kunde ist damit einverstanden, daß, im Rahmen dieses Vertrages, Daten verarbeitet, gespeichert und an Dritte weitergegeben werden. Für die Datensicherung und Einhaltung der Datenschutzbestimmungen beim Kunden, ist dieser selbst verantwortlich.
(7.) Der Kunde erkennt eventuelle Urheberrechte Dritter an.
(8.) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, auch bei Klagen im Wechsel- und Urkundenprozess. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht.
(9.) Abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, es sei denn, sie sind durch den Auftragnehmer schriftlich bestätigt. Mündliche Vereinbarungen sind ungültig.
(10.) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so werden diese von den Vertragsparteien durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmungen möglichst nahe kommen. Die Wirksamkeit des Vertrages wird dadurch nicht berührt.
Stand: 01. Juli 2009 René Weiss, 08294 Lößnitz
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